25.11.1957
Das Landgericht Hannover verkündet die Einstellung des Strafverfahrens gegen den “Spiegel”-Redakteur Hans-Konrad Schmeißer. Er hatte am 9. Juli 1952 in einem Artikel Bundeskanzler Konrad Adenauer, Botschafter Herbert Blankenhorn und Generalkonsul Adolph Reifferscheidt als ehemalige Mitarbeiter eines französischen Agentennetzes bezeichnet. Die Betroffenen hatten ihn daraufhin wegen Verleumdung und übler Nachrede verklagt.