25.12.1916
Die preußischen Ministerien des Innern und der Justiz sowie das Kriegsministerium erlassen eine Verfügung über die Wiederherstellung der Heeresfähigkeit. Demnach können Personen, die infolge einer Zuchthausstrafe oder wegen Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bzw. ihrer Entfernung aus dem Heere als nicht wehrwürdig gelten, sich um Zulassung zum Heeresdienst bewerben.