25.2.1909
Der gemeinsame Landtag der Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha beschließt auf Antrag der Nationalliberalen eine Wahlrechtsreform. Künftig soll für die Herzogtümer das direkte Wahlrecht gelten; die bislang übliche Wahl von sog. Wahlmännern entfällt.