25.4.1938
Der Schweizer Bundesrat schlägt der Bundesversammlung als Maßnahme zur Stärkung der Landesverteilung vor, die Wiederholungskurse für Wehrmänner zu verlängern und den General als Oberkommandierenden während des Aktivdienstes nicht mehr durch die Bundesversammlung, sondern vom Bundesrat wählen zu lassen. Die Revision der Generalswahl wird vom Parlament abgelehnt.