25.5.1952
Die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland schließen ein Abkommen, das eine Regelung der unter deutscher Besetzung ausgeführten niederländischen Effekten regelt. Die Bundesrepublik erklärt sich bereit, für Aktien, die in die Bundesrepublik ausgeführt worden sind, an die Niederlande eine Entschädigung von 45 Mio. DM zu leisten.