25.5.1961
Die Innenminister der Länder erklären gemeinsam die Organisationen der sog. Ludendorff-Bewegung für verfassungsfeindlich und ordnen ihre Auflösung an. Nachfolge- und Ersatzorganisationen dürfen nicht gebildet, Zeitschriften der Ludendorff-Bewegung nicht mehr hergestellt oder vertrieben werden.