25.8.1920
In der ungarischen Nationalversammlung in Budapest wird ein Gesetzentwurf zum “Schutz des Vermögens, der Moral und der Person” eingebracht. Er sieht u.a. die Einführung der Prügelstrafe vor und wird am 31. August in modifizierter Form angenommen. Liberale Abgeordnete lehnen die Prügelstrafe als “kulturwidrig” ab. In den meisten zivilisierten Ländern wurde die Prügelstrafe im Laufe des 19. Jahrhunderts abgeschafft (so in Preußen 1848, in Österreich 1867).