26.11.1929
Der sächsische Landtag lehnt mit 48 gegen 41 Stimmen die Aufhebung des 1. Mai – er ist im übrigen Reichsgebiet ein normaler Werktag – als gesetzlichen Feiertag ab und beschließt mit 47 gegen 44 Stimmen, den 9. November, den Tag der Novemberrevolution im Deutschen Reich (1918), nicht länger als Feiertag zu begehen.