26.2.1904
Ein Kriegsgericht in Leipzig verurteilt einen Hauptmann, der am 23. Januar einen Leutnant in einem Pistolenduell tödlich verwundet hat, zu zwei Jahren Festungshaft. Ein Schwager des Hauptmanns, der die Duellforderung überbracht hatte, erhält einen Tag Festungshaft. Trotz des offiziellen Verbots werden Duelle in der Regel sehr milde bestraft und die Verurteilten sehr schnell begnadigt.