26.2.1960
Der Bundesrat verweigert in Bonn der vorliegenden Fassung des Notstandsgesetzentwurfes seine Zustimmung. Sein Gegenentwurf sieht ein Anwendungsverbot des Gesetzes bei Arbeitskämpfen sowie eine paritätische Beteiligung der Ländervertretung im Notstandsfall vor.