26.6.1902
Nach der Genehmigung durch das hessische Abgeordnetenhaus befürwortet nun auch die Zweite Kammer in Darmstadt den Gesetzentwurf über die Wohnungsfürsorge für Minderbemittelte. Außerdem sieht das Gesetz die Einrichtung einer Wohnungsinspektion durch die Wohlfahrtspflege vor. Die Regierung erhofft sich dadurch mehr Einflussnahme auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung.