27.10.1968
Die tschechoslowakische Nationalversammlung in Prag beschließt die Aufgliederung der CSSR in einen tschechischen und einen slowakischen Landesteil mit weitgehenden Vollmachten der jeweiligen Organe. Für die Außen- und Verteidigungspolitik bleibt die Zentralregierung verantwortlich.