27.11.1984
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beschließt, der UN-Seerechtskonvention nicht beizutreten. Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) begründet diese Haltung mit “schwerwiegenden ordnungspolitischen Bedenken” gegen die darin festgeschriebenen Regelungen für den Tiefseebergbau.