27.3.1979
Der Deutsche Bundestag billigt das Ehenamenänderungsgesetz. Gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird der Geburtsname der Frau als Ehename zugelassen. Ehepaare, die vor dem 1. Juli 1976 geheiratet haben, können bis 1. Juli 1980 ihren Familiennamen ändern.