27.5.1930
In Berlin schließt das Deutsche Reich mit der Türkei einen Handelsvertrag ab, der dem Deutschen Reich u.a. Zollermäßigungen von 10 bis 30% einräumt. Zu den deutschen Exportprodukten gehören u.a. Eisenwaren, elektrotechnische und optische Apparate sowie pharmazeutische Erzeugnisse.