27.5.1977
Der Deutsche Bundestag beschließt gegen die Stimmen der CDU/CSU-Opposition eine Wehrdienstnovelle, nach der Wehrpflichtige ohne vorherige Gewissensprüfung zwischen Wehr- und zivilem Ersatzdienst wählen können. Bundespräsident Walter Scheel zögert lange, das Gesetz zu unterschreiben. 1978 wird die Gesetzesänderung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.