27.8.1913
Das sächsische Kriegsministerium in Dresden ordnet Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Industrie an. Es legt fest, dass die für baumwollene Stoffe und Ausrüstungsgegenstände der sächsischen Armee notwendigen Halbfabrikate nur von deutschen Fabriken bezogen werden sollen, sofern das Angebot angemessen ist.