27.8.1921
Das Reichsministerium des Innern in Berlin verbietet die für den folgenden Tag geplante sog. Tannenbergfeier, auf der nationalistische Kreise des deutschen Siegs über die russischen Truppen 1914 gedenken wollten. Angesichts der von den Gewerkschaften angekündigten Gegendemonstrationen seien gewalttätige Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.