27.9.1995
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg spricht Großbritannien für schuldig, bei der Tötung von drei Mitgliedern der irischen Untergrundbewegung IRA im März 1988 in Gibraltar gegen das Grundrecht auf Leben verstoßen zu haben. Die britische Regierung soll den Familien der Toten 38 700 britische Pfund (88 015 DM) für die Gerichtskosten zahlen.