28.10.1981
Im Anschluss an eine Bundestagsdebatte über die Wirtschafts- und Finanzlage des Bundes wird eine Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 4% für die nächsten zwei Jahre beschlossen. Hiermit soll das Haushaltsdefizit in Höhe von 7,8 Mrd. DM z.T. ausgeglichen werden. Am 26. Oktober 1981 war eine erhöhte Gewinnabführung der Bundesbank an den Staat vereinbart worden.