28.12.1913
Nach einer in Berlin veröffentlichten, ab 1. Januar 1914 geltenden Luftverkehrsordnung müssen zukünftig Flugzeuge, Luftschiffe und Freiballons mit einem besonderen Kennzeichen versehen werden. Die vom Deutschen Luftfahrer-Verband ausgearbeiteten Bestimmungen regeln außerdem den Erwerb von Führerscheinen für den Luftverkehr, Fahrt- und Verkehrsbestimmungen und Fragen der Materialprüfung.