29.11.1920
In Prag wird ein tschechisch-polnisches Abkommen über das oberschlesische Teschen unterzeichnet. Die Vereinbarung betrifft u.a. Fragen der Staatsbürgerschaft, des Minderheitenschutzes sowie Schul- und Sprachprobleme. Zugleich wird die Einsetzung einer gemischten Kommission zur Klärung noch strittiger Fragen beschlossen. Das ehemalige Teilherzogtum der Piasten war auf der Pariser Friedenskonferenz 1919 u.a. wegen seines Reichtums an Kohle und Schwerindustrie zwischen Polen und der Tschechoslowakei umstritten (sog. Teschener Frage). Am 28. Juli hatte die Pariser Botschafterkonferenz Teschen ohne Befragen der Bevölkerung geteilt.