29.11.1936
Das Deutsche Reichsinnenministerium gibt einen Erlass zur Neubezeichnung der religiösen Bekenntnisse heraus. Danach ist zukünftig in allen öffentlichen Vordrucken und Urkunden zu unterscheiden zwischen Angehörigen einer Religionsgemeinschaft, Gottesgläubigen und Glaubenslosen. Der neue Begriff “Gottesgläubiger” soll von konfessionslosen, gläubigen Nationalsozialisten besetzt werden.