29.2.1924
Nach Aufhebung des militärischen Ausnahmezustands im Deutschen Reich am Vortag erlässt Generaloberst Hans von Seeckt, Chef der Heeresleitung, einen Befehl an die Reichswehr, in dem er derselben Dank und Anerkennung für ihre Tätigkeit zur Wiederherstellung der Reichsautorität ausspricht.