29.4.1988
Der Bundesrat, die Vertretung der Länder, billigt in Bonn einen Vorschlag des niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht (CDU), dass der Bund sich zur Hälfte an den Kosten der Sozialhilfe, die bislang ganz von den Ländern aufgebracht werden müssen, beteilige. Durch diese Umverteilung erhoffen sich vor allem die nördlichen Bundesländer, in denen die Sozialhilfekosten besonders hoch sind, eine Entlastung ihrer angespannten Finanzhaushalte.