29.9.1907
Die Dienstknechte und Dienstmädchen Dänemarks setzen sich dagegen zur Wehr, vom Wahlrecht ausgeschlossen zu sein und einem Ausnahmegesetz zu unterstehen, das der preußischen Gesindeordnung ähnlich ist. In einer Eingabe an die Regierung verlangen sie die Aufhebung des Dienstleutegesetzes von 1854 mit der Begründung: “Es schickt sich nicht für ein freies Land, einen Sklavenstand zu haben.”