3.3.1994
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) schränkt die Möglichkeiten zur Annahme einer Verfassungsbeschwerde ein. Künftig muss “grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung” vorliegen, damit die Verfassungsrichter tätig werden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) schränkt die Möglichkeiten zur Annahme einer Verfassungsbeschwerde ein. Künftig muss “grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung” vorliegen, damit die Verfassungsrichter tätig werden.
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Eine echte, originale Tageszeitung vom 03. März 1994 als persönliches Zeitdokument aus unserem umfangreichen Zeitungsarchiv.
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