3.4.1951
Die drei westlichen Hochkommissare unterzeichnen ein Abkommen über die “Aufhebung gewisser Beschränkungen für die deutsche Industrie”. Die darin vorgesehenen Produktionserleichterungen betreffen vor allem den Schiffbau, synthetische Treibstoffe, synthetisches Ammoniak, Chlor und Styrol. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Stahlerzeugung gestattet.