3.4.1959
Die Volkskammer in Berlin (Ost) verabschiedet ein Gesetz, in dem die Post verpflichtet wird, mit den Organen der Zoll- und Warenkontrolle zusammenzuarbeiten. Postsendungen, die im Grenzverkehr der Zoll- und Warenkontrolle unterliegen, müssen den Dienststellen unentgeltlich vorgelegt werden.