30.1.1935
Die deutsche Regierung erlässt eine neue Gemeindeordnung, die der NSDAP unmittelbaren Einfluss auf die kommunalen Verwaltungen verschafft. Gleichzeitig ergeht ein neues Reichsstatthaltergesetz, das die Stellung der Statthalter als Aufsichtsorgane der Reichsregierung über die Länder modifiziert.