30.11.1956
Der Deutsche Bundestag verabschiedet in Bonn ein Änderungsgesetz zur Einkommensteuer. Künftig dürfen vom zu versteuernden Einkommen jährlich 50%, von Sparguthaben bis zu 6000 DM abgesetzt werden. Dadurch soll das Sparen in der Bevölkerung gefördert werden.