30.6.1971
In der BRD läuft der seit dem 1. August 1970 erhobene 10%ige Konjunkturzuschlag auf die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer aus. Durch diese Zusatzabgabe, die die Konsumnachfrage in der Bundesrepublik dämpfen sollte, sind rund 5 Mrd. DM stillgelegt worden. Sie müssen bis spätestens 31. März 1972 an die Steuerzahler zurückgegeben werden.