30.8.1920
Die schweizerische Regierung in Bern lehnt eine Forderung von Eisenbahnergewerkschaften zur verschärften Überwachung internationaler Transporte – vor allem sog. Polenzüge – hinsichtlich Waffenlieferungen ab. Sie verweist auf ihre bisherige Neutralitätspolitik, die eine Durchfuhr von Waffen und Munition verbietet und entsprechende regelmäßige Kontrollen beinhaltet.