31.1.1991
Werner Lotze profitiert als erstes ehemaliges Mitglied der terroristischen Rote-Armee-Fraktion von der strafmildernden Kronzeugenregelung. Das bayerische Oberste Landesgericht in München verurteilt Lotze zu zwölf Jahren Haft. Die Bundesanwaltschaft, die nur neun Jahre gefordert hatte, legt gegen das Urteil Revision ein.