31.10.1968
Im Frankfurter Brandstifterprozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Horst Söhnlein und Thorwald Proll werden die Angeklagten zu je drei Jahen Zuchthaus verurteilt. Sie werden für schuldig befunden, am 2. April im Frankfurter Kaufhaus Schneider Feuer gelegt zu haben. Unter den Zuhörern im Gerichtssaal kommt es zu Tumulten.