31.3.1938
Durch Verordnung des Reichsministers der Justiz, Franz Gürtner, werden Juden als Rechtsanwälte in Strafsachen im Land Österreich nicht mehr zugelassen, sofern sie ihren Beruf nicht schon vor dem 1. August 1914 ausgeübt haben oder sich im Weltkrieg an einer Kampfhandlung beteiligt bzw. dort ihre Söhne verloren haben.