4.11.1920
Zwischen Frankreich und der Tschechoslowakei wird in Paris ein Handels- und Transportabkommen abgeschlossen. Es sieht u.a. eine Freigabe der Einfuhren (bei teilweiser Kontingentierung), die gegenseitige Anerkennung von Handelsgesellschaften und die Regelung des Reise-, Muster- und Messeverkehrs vor. Das Abkommen zwischen beiden Staaten tritt am 2. Mai 1921 in Kraft.