4.6.1903
Zar Nikolaus II. genehmigt einen Beschluss der russischen Regierung über die Rechte der Juden. Bis zu einer erfolgten Revision der bestehenden Gesetze wird es den Juden in Russland verboten, Land oder Immobilien außerhalb ihres Gouvernements zu erwerben oder zu nutzen. Dagegen wird ihnen gestattet, innerhalb ihres Ansässigkeitsgebietes ihren Wohnort zu wechseln, z. B. in die wachsenden Industriestädte zu ziehen.