5.10.1966
In Leipzig werden fünf Arbeiter wegen “Widerstandes gegen Volkspolizisten” zu Zuchthausstrafen zwischen 15 und 24 Monaten bzw. Gefängnis von acht bis 15 Monaten verurteilt. Die Angeklagten sollen bei einer Kneipentour einen Polizisten gehindert haben, einen jugendlichen Randalierer festzunehmen. Das Gericht führt das Verhalten auf den schädigenden Einfluss westdeutscher Rundfunk- und Fernsehsendungen zurück.