5.8.1930
In einem Prozess gegen einen Nationalsozialisten gibt ein Hamburger Gericht dem Befangenheitsantrag des Angeklagten statt. Er lehnte einen Schöffen ab, weil dessen Vater Jude ist. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses angekündigt, er werde das Gericht nicht akzeptieren, falls sich “Jesuiten, Juden und Freimaurer” unter seinen Mitgliedern befänden.