5.8.1949
In Polen droht die Todesstrafe künftig allen Personen, die ernste öffentliche Unruhen durch Missbrauch der Gewissens- und Religionsfreiheit verursachen. Priestern, die das Exkommunikations-Dekret des Papstes anwenden, werden Haftstrafen von bis zu fünf Jahren angedroht.