6.1.1915
Im Deutschen Reich wird ein Armeebefehl veröffentlicht, wonach jede Annäherung an den Feind im Schützengraben verboten ist und als Landesverrat bestraft wird. In der Presse war zuvor wiederholt von Verbrüderungen zwischen Deutschen und Franzosen an den Weihnachtstagen berichtet worden.