6.1.1982
Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet, dass ausländische Gastarbeiter, die nicht aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft stammen, für ihre in der Heimat lebenden Kinder nicht in voller Höhe Kindergeld nach bundesdeutschen Recht beanspruchen können. Ihnen stehe nur das im Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Heimatland ausgehandelte niedrigere Kindergeld zu.