6.10.1905
Der österreichische Ministerpräsident Paul Freiherr Gautsch von Frankenthurn erklärt im Abgeordnetenhaus in Wien die parteiübergreifend geforderte Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrechts für eine Frage von “grundstürzender Bedeutung”, die nicht übereilt entschieden werden könne. Die Regierung lehnt alle Dringlichkeitsanträge auf Einführung des allgemeinen Wahlrechts ab.