6.11.1998
Karlsruhe: Im Mordfall Weimar hebt der Bundesgerichtshof den Freispruch wegen Widersprüchlichkeiten in der Urteilsbegründung auf. Monika Böttcher, geschiedene Weimar muss sich ein drittes Mal nach 1988 und 1997 wegen zweifachen Kindesmordes vor Gericht verantworten.