6.12.1933
Die österreichische Bischofskonferenz weist alle Geistlichen an, Mitgliedschaften in den politischen Vertretungskörperschaften aufzugeben. Diese Maßnahme, die mit den Bestimmungen des am 5. Juni unterzeichneten Konkordats zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl begründet wird, betrifft vor allem die Christlichsoziale Partei, in deren Reihen zahlreiche Geistliche tätig sind.