6.4.1966
In einer Fünf-Punkte-Erklärung besteht die Bundesregierung darauf, dass Frankreich auch nach dem Ausscheiden aus dem Nordatlantischen Verteidigungsbündnis (NATO) seine Truppen nicht aus der Bundesrepublik abziehe, da diese “Bestandteil der gemeinsamen Verteidigung” sein müssten.