6.4.1998
Moskau: Im Streit um das sog. Beutekunst-Gesetz bereitet das Verfassungsgericht dem russischen Präsidenten Boris Jelzin eine Niederlage. In einem Grundsatzurteil verpflichtet das Moskauer Gericht Jelzin, das Gesetz unverzüglich zu unterzeichnen. Damit werden die im Zuge des Zweiten Weltkriegs aus Deutschland in die Sowjetunion gebrachten Kulturgüter zum Eigentum Russlands erklärt. Das Gesetz tritt am 21. April 1998 in Kraft.