6.4.2006
Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof untersagt Werbeanzeigen für Handy-Klingeltöne in einer Jugendzeitschrift als wettbewerbswidrig, weil dadurch die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt werde. Bei der beanstandeten Werbung waren die Kosten laut Gericht nicht hinreichend überschaubar