6.6.1926
Die deutschen Konsularbehörden in Spanien sind durch das Auswärtige Amt angewiesen worden, bei einem Besuch deutscher Kriegsschiffe in Spanien am 8. Juni dem neuen Flaggen-Erlass zu folgen und neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge auch die schwarz-weiß-rote Handelsflagge zu hissen. Die Anordnung widerspricht den Zusagen der Reichsregierung, die Flaggenverordnung erst Ende Juli gleichzeitig in allen Auslandsniederlassungen in Kraft treten zu lassen.